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Die Kosten von Baugutachten, qualitätssichernder Baubegleitung und Sachverständigengutachten, sowie die vom Gericht beauftragte Sachverständigentätigkeit, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Stundensatz beträgt für vom Gericht beauftragte Leistungen entsprechend dem seit
1. Juli 2004 geltenden Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 75 € je Stunde. Hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Nebenkosten.

Die Kosten eines Privatgutachtens werden nach individueller Vereinbarung des Stundensatzes ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Ihre Aufgabenstellung zugeschnittenes Angebot.

Für den Einsatz der Blowerdoor bieten wir Ihnen Pauschalvereinbarungen.
Bitte fordern Sie hierzu unverbindlich unser Info-Blatt "Blowerdoor" an.

Blowerdoor-Info


 
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